Aufgabe des Vorstandes der Tagesförderstätte Bunde e.V. ist es in erster Linie die in der Satzung verankerten Ziele durchzusetzen.
Er besteht aus sieben für drei Jahre gewählten Mitgliedern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus den Reihen der Mitglieder bestellt. Die Mitglieder des Vorstandes sollen Kirchengemeinden von Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen oder Jüdischen Gemeinden angehören; die Mehrheit des Vorstandes muss einer Evangelischen Kirche angehören.